Kinderschutzkonzept mykidsplace in der Kinderbetreuung

Kinderschutzkonzept Zielsetzung

Das Wohlergehen der uns anvertrauten Menschen ist uns als Träger von Diensten und Kindertagespflegestellen ein elementares Anliegen.

Wir sind uns darüber bewusst, dass wir es in unserer täglichen Arbeit mit individuellen Persönlichkeiten zu tun haben und eine hohe Verantwortung für das Wohl und den Schutz der uns anvertrauten Kinder tragen. Wir betreuen die Kinder in den ersten drei Lebensjahren und damit in der wichtigsten Prägungsphase ihres Lebens. Dieser besondere Umstand erfordert ein behütetes Umfeld und einen sehr sorgsamen und respektvollen Umgang und sensible Kommunikation in ihrem eigenen Umfeld zu Hause und bei uns in der Betreuung.

Dazu tun wir alles, damit sich jeder Einzelne dieser Verantwortung ständig bewusst ist, um sein eigenes pflegerisches und betreuendes Handeln entsprechend auszurichten und darüber hinaus, volle Aufmerksamkeit auf Auffälligkeiten zu legen, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten können.

Unsere Kindertagespflegestellen sind und sollen ein sicherer Ort für die Kinder sein, zu dem sie gerne gehen und ihre vertrauenswürdigen Bezugspersonen erleben und wo sie in einer Gemeinschaft sich selbst erfahren, ihr eigenes „Ich“ entwickeln und jeden Tag etwas Neues lernen.

Wir kommen unserer Verantwortung nach, indem wir für ein passendes Umfeld sorgen und ausgebildete, von den Jugendamt Wohnortkommunen zugelassene Tagespflegepersonen, der ihnen angetragenen Verantwortung umfänglich in der Pflege und der Beobachtung nachkommen, um jeglicher Grenzverletzung entgegen zu stehen und diese zu erkennen. 

 

Daraus ergeben sich klare Anforderungen an die Kindertagespflegepersonen in unseren Kindertagespflegestellen. Tagespflegepersonen müssen als Bezugspersonen in ihrer täglichen Arbeit die vereinbarte Wertehaltung in ihrer pädagogischen Arbeit umsetzen, Sensibilität für Grenzüberschreitungen aller Art haben, die Persönlichkeitsrechte der Kinder achten, die Ich-Werdung und Selbstkompetenz der Kinder fördern und bei Grenzüberschreitungen besonnen und entschlossen Handeln sowie sich selbst und das eigene Verhalten reflektieren.

Dazu tun wir alles, damit sich jeder Einzelne dieser Verantwortung ständig bewusst ist, um sein eigenes pflegerisches und betreuendes Handeln entsprechend auszurichten und darüber hinaus, volle Aufmerksamkeit auf Auffälligkeiten zu legen, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten können.

Ziel ist es, die Achtsamkeit und Verbindlichkeit für respektvollen Umgang und gegen Grenzüberschreitung immer für alle Beteiligten präsent zu halten.

In diesem Sinne haben wir diese Kinderschutzkonzeption entwickelt, die als Maßnahmenplan für unser Handeln dient und sowohl betreuenden Bezugspersonen (Tagespflegepersonen), dem Träger, den Eltern und der örtlichen Aufsichtsbehörde als Leitfaden dient. 

Wesentliche Bestandteile des Schutzkonzeptes für unsere Dienstleistungen und Kindertagespflegestellen beziehen sich auf das Betreuungspersonal, das täglich Umgang mit den schutzbefohlenen Personen hat und somit neben absoluter Vertrauenswürdigkeit, bestmögliches Wissen zur Vermeidung und Erkennung von Grenzüberschreitungen und Kindeswohlgefährdungen haben muss.

https://www.mykidsplace.de/wp-content/uploads/2021/02/LVR-Broschure_Kinderschutz_27.05.2019.pdfDazu gehören folgende, Tagespflegepersonen und damit Personal bezogene Maßnahmen:

  • Persönliche Eignung / Personalauswahl
    und -entwicklung
  • erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
  • Verhaltenskodex für Personal
  • Aus- und Fortbildung/ Qualifikation
  • Maßnahmen zur Stärkung von sich uns anvertrauenden und an vertrauten Menschen

Dazu gehören folgende, organisatorische Maßnahmen:

  • Beschwerdewege/ Intervention
  • Qualitätsmanagement

Das Kinderschutzkonzept der mykidsplace Kindereinrichtungen gGmbH basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen zum Schutz der Kinder vor Grenzverletzungen:

  • Bundeskinderschutzgesetz vom 01. Januar 2012
  • § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)
  • § 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
  • Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 8a Abs. 4, 72a Abs. 2 u. 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  • UN- Kinderrechtskonvention
 
 
Download der LVR Broschüre KINDERSCHUTZ IN DER 
KINDERTAGESBETREUUNG  >>>> DOWNLOAD