Krankheiten in der Tagespflege

Kranke Kinder in der Kindertagespflege

Bei Kleinkindern können sich Krankheiten schnell verbreiten. Sie nehmen alles Mögliche in den Mund nehmen, sind eng beieinander, teilen Spielzeug oder nehmen mal die Trinkflasche eines anderen Kindes. Das Thema „Krankheit in der Kindertagespflege“ wird leider gerne von den Eltern unterschätzt. Alles Wissenswerte finden Sie hier auf einem Blick. Um zu verhindern, dass

• Tagespflegepersonen
• andere Kinder

angesteckt werden, dürfen fiebernde oder ansteckende Kinder nicht in der Kindertagespflegestelle betreut werden. Kranke Kinder brauchen zudem mehr Betreuung, Pflege und Zuwendung.

Alle Tagespflegepersonen sind dafür verantwortlich, die anderen Kinder vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Deswegen können kranke Kinder nicht betreut werden, solange Zweifel an deren Gesundung vorliegen.

Mitteilungspflicht der Eltern gegenüber der Tagespflegeperson

Die Eltern haben eine Mitteilungspflicht gegenüber den Tagespflegepersonen, wenn ihr Kind eine Krankheit hat, die nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig ist. In diesem Fall darf das Kind nicht Ihre Tagespflegestelle besuchen.

Ärztliches Attest und Kosten

Ein Attest ist immer dann empfehlenswert, wenn die Eltern und die Kindertagespflegeperson nicht beurteilen können, ob das Kind noch ansteckend ist und ggf. die Gesundheit der anderen Tageskinder gefährdet ist. Üblicherweise rechnen Kinderärzte diese Bescheinigung im Rahmen der Untersuchung des Kindes ab. Es ist aber durchaus möglich, dass die Sorgeberechtigten dafür bezahlen müssen, da die Ausstellung eines ärztlichen Attestes auch als privatärztliche Leistung abgerechnet werden kann.

Leidet ein Kind an folgenden Symptomen / Erkrankungen sind die Eltern aufgefordert, ihr Kind zu Hause zu betreuen:

Treten die u.a. Symptome während seines Aufenthalts in der Kindertagespflegestelle auf, muss es von den Eltern oder der „Notfallperson“ abgeholt werden.

š Fieber (über 38°C)
š Erbrechen
š ansteckender Durchfall (Magen-Darm-Grippe, Durchfall, Brechdurchfall)
š Erkrankungen der oberen Luftwege
+ Husten, der länger als drei Tage andauert +  Bronchitis
+ Husten mit Atemschwierigkeiten + lang anhaltende Erkältungen
Bakterielle Erkrankungen
š Bindehautentzündung š gelb-grüner Schnupfen
š eitrige Halsentzündung (Angina) š Ohrenentzündung
Mundfäule
Hautausschläge
š Borkenflechte š Herpes
š Mund-Hand-Fuß-Krankheit š Krätze
Unklare Hautausschläge
Läuse
Schmerzen
š krampfartige Bauchschmerzen š starke Kopfschmerzen
š Schmerzen ohne ersichtlichen Grund
„Kinderkrankheiten“ z.B. Röteln, Masern, Mumps, Scharlach usw.
andere Infektionskrankheiten z.B. Tuberkulose, Meningitis, Hepatitis usw.
Kinder, die nach einer Erkrankung beschwerdefrei sind, aber für einige Tage noch ein Antibiotikum einnehmen müssen
Das Kind kann wieder in die Kindertagespflege kommen, wenn
das Kind mindestens einen Tag fieberfrei ist
es keine Krankheitssymptome mehr aufweist / bzw. es nicht mehr ansteckend ist
es sich wieder wohl fühlt